Vergütung

Einnahmen während der Ausbildung

Die unter Supervision absolvierten abrechenbaren therapeutischen Behandlungen, die Sie im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz des Ausbildungsinstitutes durchführen, werden quartalsweise vergütet. Mit diesen Honorareinnahmen können Sie Ihre Ausbildungskosten zum größten Teil refinanzieren. Die Höhe der Honorare richtet sich nach dem jeweiligen Rahmenvertrag über die Vergütung mit den Krankenkassen und der Honorarordnung des Ausbildungsinstitutes. Die Vergütung beträgt derzeit 55 €/ Therapiestunde.

Die Vollzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

EINNAHMEN TEILBEITRÄGE GESAMTSUMME
Therapeutische Behandlungen
(während Praktischer Ausbildung)
 55 € (pro Therapiestunde) Mindesteinnahmen:
33.000 €