Weiterbildung

Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zum 1.9.2020 hat der Gesetzgeber die Ausbildung zum/r Psychotherapeut*in neu geregelt. Im Anschluss an das neue Approbationsstudium folgt eine Weiterbildung (WB) zum/r Fach-Psychotherapeut*in. Erst mit der WB wird die Fachkunde und sozialrechtliche Anerkennung erlangt, die es ermöglicht, Psychotherapie mit den Krankenkassen abzurechnen.

Länderkammern haben Weiterbildungsordnungen verabschiedet. Das LAP ist als ambulante Weiterbildungsstätte sowie als Weiterbildungsinstitut für das Gebiet Psychotherapie des Erwachsenenalters im Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zugelassen.

Der Start verzögert sich jedoch, da die Vergütung für leistbare ambulante Therapien (gedacht: ca. 50% der Arbeitszeit) durch die Krankenkassen bisher keine vollständige Vergütung aller Weiterbildungsteile zulässt. Wir informieren Sie über das Weiterbildungsangebot am LAP sobald eine solide Finanzierung der Weiterbildung möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer WBO PT

und 

https://www.dptv.de/psychotherapie/junge-psychotherapeutinnen/psychotherapie-weiterbildung/